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Verpflegung auf Hütten: Ein „mühsames, anstrengendes und konfliktbeladenes Thema“ sei das; da waren sich einige Leute einig, die auf eine kleine Facebook-Umfrage antworteten. Und das ist es nicht erst seit heute. 1923, vor hundert Jahren also, verpflichtete sich der DuÖAV, angeregt von der Bergsteiger- und Querdenker-Sektion Bayerland, in den „Tölzer Richtlinien“ zur alpinen Einfachheit, „um dem echten Bergsteigertum … die gebührende Achtung und die Möglichkeiten seiner anspruchslosen Betätigung zu erhalten.“ Dazu gehörte Respekt vor dem Ödland, Verzicht auf Erschließung und auch das Essen: „Die Verpflegung auf den bewirtschafteten Hütten ist auf das einfachste Maß zurückzuführen und auf die Bedürfnisse der Bergsteiger einzustellen.“

 

Nur: Was sind „Bergsteiger“? Und welche „Bedürfnisse“ haben sie? Für den sprachgewaltigen Alpinisten Eugen Guido Lammer (1863–1945) war die Zielrichtung klar: „Dieses Volk also, das recht eigentlich unalpine, unverbesserlich seelenlose, hat man in ungeheuren Heuschreckenschwärmen in die Berge hereingelockt …. Aber man könnte es bald wieder draußen haben: Nehmt ihnen den geliebten Komfort, … und diese übelste Klasse von Menschen wird sich die Berge wieder von unten anschauen wie einst.“ Der elitäre Ansatz, den konsumierenden Pöbel aus der hehren Welt der Berge zu vergrämen, lief ins Leere – zum Glück, möchte man heute sagen: Die Alpen bieten durchaus noch Gelegenheit zu extremer Betätigung, heißen aber alle Menschen willkommen, die die Werte „Vielfalt, Akzeptanz und Offenheit“ teilen, wie es im neuen DAV-Leitbild steht.

 

Seit den Tölzer Richtlinien ist viel passiert, und unser seither gesteigerter Lebensstandard spiegelt sich auch im Alpinen wider: in Infrastruktur, Duschen und Halbpension mit frischem Salat. Von den „Bedürfnissen der Bergsteiger“ geblieben ist zumindest ein Angebot, das auch die Menschen mit schmalem Geldbeutel nicht ausschließt. Deshalb haben Mitglieder auf AV-Hütten das Recht auf Selbstverpfl egung (gegen Infrastrukturbeitrag), auf Teewasser, ein günstiges Getränk – und auf ein „Bergsteigeressen“. Dafür gab es im Lauf der Jahre unterschiedliche Vorgaben. Das Bergsteigeressen von 1934: „Erstens ein Tellergericht, 500 Gramm, zum Beispiel Nudeln mit Käse, Linsen, Erbsbrei, Tiroler Gröstl, Speckknödel mit Kraut usw. zu 40–60 Pfg.; zweitens ein Eintopfgericht mit Fleisch oder eine Fleischspeise mit Beilage mit 600 Gramm zu 70–90 Pfg.“ Zwischendurch war auch mal eine Mindest-Kalorienzahl gefordert, seit 2017 beschränkt sich die Vorgabe auf eine Preisobergrenze von neun Euro und eine vegetarische Alternative. Bei Halbpensionspreisen bis um die 40 Euro (ohne Übernachtung) wäre sonst eine Hütten-Wanderwoche für eine vierköpfige Familie teurer als manche Pauschalflugreise.

Aus der aktuellen DAV Hütten- und Tarifordnung

4.2 Bergsteigerverpflegung

Für mindestens ein „Bergsteigeressen“ zahlen Mitglieder und ihnen Gleichgestellte einen um mindestens 10 % ermäßigten Preis, der jedoch nicht höher sein darf als 9,00 €. Das Bergsteigeressen ist mindestens ein vegetarisches Gericht und ist auf der Speisekarte auszuweisen. Es muss ein alkoholfreies Getränk angeboten werden, das mindestens 40 % billiger ist als Bier in gleicher Menge. Nur Mitglieder besitzen das Recht auf Teewasser für 3,00 € / Liter (inkl. 2 Tassen).

DAV Hütten- und Tarifordnung



Und? Hat das bis heute funktioniert? Bayerland im DAV-Präsidialausschuss Hütten und Wege: „Für neun Euro lässt sich ein einfaches, bevorzugt vegetarisches Bergsteigeressen (z. B. Linseneintopf) problemlos anbieten. Wenn es verteuert wird, macht man es nicht automatisch besser. Das hängt eher vom Willen des Hüttenwirts ab.“ Nachfragen bei diesen zeigen, dass vieles vom Gesamtkonstrukt abhängt. So sagt Christoph Erd, der das Luitpoldhaus in den Allgäuer Alpen als zertifizierten Biobetrieb führt, über sein Bergsteigeressen: „Mit dem Anspruch 100 % Bio, aber fixiertem Preis, ist der Handlungsspielraum beschränkt. Bei mir gibt's durchgehend Spaghetti mit Tomatensoße.“ Yvonne Tremmel vom Brünnsteinhaus bei Oberaudorf musste wegen der Vorgabe „vegetarisch“ ihre Klassiker „Rote Linsensuppe mit Würstl“ und „Nudeln mit Hackfleischsoße“ ersetzen durch „Nudeln mit Gemüsesoße und regionalem Reibekäse“. Normal kalkuliert stehen diese mit zwölf Euro auf der Karte, Nichtmitglieder wundern sich dann darüber, dass AVler weniger zahlen. Charly Wehrle bietet auf der Frederick- Simms-Hütte in den Lechtalern den Hauptgang seiner Halbpension – im Wechsel Gulasch mit Penne oder Currygeschnetzeltes mit Reis, vegetarisch ein Linsengericht, inklusive Nachschlag – als Bergsteigeressen an und sagt: „Ich komme mit neun Euro zurecht. Vielleicht bin ich ein guter Wirtschafter.“

 

Da die Kalkulation Sache der Wirtsleute ist, lässt sie sich schwierig nachvollziehen. Fest steht, dass sie hauptsächlich vom Gastronomie-Umsatz leben. Und wenn sie das Bergsteigeressen nur so ungefähr kostendeckend verkaufen, stehen sie umso schlechter da, je mehr Gäste dieses wollen. Auch in dieser Hinsicht gibt es große Unterschiede. Meine kleine Facebook-Umfrage ergab als Kundenwünsche alles von „Teewasser und Selbstverpflegung“ bis zu (mehrheitlich) „Halbpension, gerne auch vegetarisch“. Die gegenüber dem Gesellschaftsdurchschnitt gut situierten DAVMitglieder nutzen in großer Mehrheit die Halbpensions-Angebote, die ja zunehmend attraktiver, frischer und gesünder werden.

 

Bei Charly Wehrle bestellen nur geschätzt 5 % (in früheren Jahren 10–15 %) das Bergsteigeressen – „aber meine Halbpension ist mit 27 Euro auch besonders günstig.“ Christoph Erd schätzt die Bergsteigeressen-Nachfrage auf 15 %, über die Jahre unverändert – und bietet Mitgliedern einen Zwei-Euro-Rabatt auf die Halbpension als Anreiz. Bei Yvonne Tremmel nehmen zu 20–25 % der Gäste das Bergsteigeressen. Allerdings ist dieses eines von drei abendlichen Hauptgerichten, und ein HP-Menü müssten die Gäste mit zusätzlich Suppe und Dessert bewusst bestellen; für viele nicht nötig beim kurzen Hüttenzustieg und womöglich nach nachmittäglichem Kuchen. Miriam Roth vom DAV-Ressort Hütten und Wege berichtet von der Hüttenwirtetagung 2022, dass je nach Hütte ungefähr 20 bis 200 Bergsteigeressen jährlich verkauft werden. Ist das überhaupt eine Menge, über die sich zu diskutieren lohnt, wenn es um eine soziale AV-Tradition geht?


Quo vadis, Bergsteigeressen?

"Das Angebot des Bergsteigeressens gehört zu den traditionellen und in den DAV-Richtlinien fest verankerten Serviceleistungen auf unseren Hütten. Bislang war es nach Aussagen vieler Hüttenwirte und Experten gut möglich, für neun Euro ein gutes Bergsteigeressen anzubieten. Aufgrund der in diesem Jahr stark gestiegenen Energiepreise wurde nun beantragt, den Preis nach oben anzupassen. Inwieweit dies tatsächlich nötig ist, wird geprüft und mit Fachleuten besprochen. An einem günstigen Essensangebot wollen wir auf jeden Fall festhalten.“

Roland Stierle, DAV-Präsident


Was ist sozial – und für wen?

Nun: Inflation und Energiekrise gehen an den Hütten nicht vorbei. „Geh doch mal selber mit neun Euro einkaufen und schau, wie weit du damit kommst“, sagt Yvonne Tremmel. „Wir haben ja den Anspruch, dass es schmeckt und dass du satt wirst.“ Dazu kommt, dass seit Corona gutes Personal rar ist – und gesetzliche Arbeitszeitregeln den Bedarf mindestens verdoppelt haben, worauf Andi Mohr hinweist, Geschäftsführer der Sektion Oberland: „Ein vernünftiges Essen zu einem guten Preis ist uns wichtig, etwa für Jugendgruppen. Aber wir müssen auch den Pächtern eine realistische Chance geben, etwas Vernünftiges anzubieten.“ So hat die Sektion Oberland zusammen mit der ÖAV-Sektion Austria bei der Jahreshauptversammlung im November 2022 einen Antrag gestellt, die Obergrenze fürs Bergsteigeressen auf zehn oder elf Euro zu erhöhen. Und unterstützt damit Forderungen vieler Hüttenwirte – die auch nicht verstehen, dass die Übernachtungs-Tarife 2022 angehoben wurden, die fürs Essen aber nicht.

 

Eine solche Erhöhung um einen Euro nach sechs Jahren entspräche einer jährlichen Preissteigerung von grob gerechnet zwei Prozent – der deutsche Durchschnittswert, nur dass es nicht schleichend im Supermarktregal geschähe, sondern als öffentlicher AV-Beschluss. Und was wären denn die Alternativen? Bliebe die Obergrenze des Bergsteigeressens bei neun Euro, bestünde die Gefahr, dass das zulasten der Wirtsleute ginge, deren Mischkalkulation noch wackliger würde. Und je größer der Abstand zum nächstgünstigeren „normalen“ Essen wird, desto größer die Gefahr, dass mehr Gäste die Billig-Alternative wählen. Ein Teufelskreis, der letztlich wohl über Menge und Qualität des Bergsteigeressens auch wieder den Gästen schaden würde.

 

Sollte das Bergsteigeressen vielleicht bei neun Euro bleiben, aber die ein bis zwei Euro Aufschlag vom DAV subventioniert werden? Wenn das die Sektion machen soll, würde sie es womöglich über die Pacht wieder hereinholen – ein Nullsummenspiel. Yvonne Tremmel sähe das als Solidaraufgabe des Bundesverbandes: Vielleicht ließe sich das Bergsteigeressen, weil schließlich vegetarisch, aus dem Klimafonds unterstützen? Andi Mohr ist skeptisch und sieht generelle steuerliche Probleme, wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb aus Vereinsmitteln subventioniert würde. Oder wäre Christoph Erds Vorschlag eine Möglichkeit? Sollte ein Essen für Mitglieder – analog zum Bergsteigergetränk – um zehn Prozent günstiger sein als das nächstgünstige normale Essen, ohne Preisobergrenze?

 

Viel ist zu bedenken bei der Quadratur des Dreiecks Mitglied – Sektion – Wirt. Und es werden angeregte Diskussionen werden, wenn DAV, ÖAV und AVS sich in diesem Jahr zusammensetzen, um eine gemeinsame Strategie zu entwickeln – was die Sache nicht leichter macht. Vielleicht sollten wir akzeptieren, dass die Berge keine Insel der Seligen sind. Und genießen, was uns motivierte Gastgeber in diesen Extremlagen auf den Tisch bringen.


Zur Person

Andi Dicks eindrücklichstes Bergsteigeressen bekam der Diplomingenieur (FH) für Umwelt- und Verfahrenstechnik und staatlich geprüfte Berg- und Skiführer 2010 auf dem Hallerangerhaus: eine Riesenportion Schweinsbraten mit Kraut und Bratkartoffeln, inklusive Nachschlag.