Login zu »Mein Alpenverein«
Zugang freischalten
»Mein Alpenverein« kostenlos freischalten
Ich bin Mitglied der Alpenvereinssektionen München & Oberland und möchte meinen Zugang zu »Mein Alpenverein« jetzt kostenlos freischalten.
Pflichtfelder sind mit einem Sternchen* markiert.
Nach der Freischaltung erhältst du eine E-Mail an deine E-Mail-Adresse. Bitte klicke den dort enthaltenen Link an, um die Freischaltung zu bestätigen. Mit der Freischaltung stehen dir die Möglichkeiten von »Mein Alpenverein« vollumfänglich zur Verfügung.
»Mein Alpenverein« bietet dir als Mitglied der Alpenvereinssektionen München & Oberland den perfekten Online-Service. Du kannst nach der Freischaltung zukünftig fast alle unserer Leistungen online buchen, ohne aufwendig alle persönlichen Daten in Web-Formulare eingeben zu müssen. Dies ist nicht nur bequem, sondern erhöht auch die Datensicherheit enorm.
Bitte gib deine Mitgliedsnummer (11-stellig, ohne Trennstriche z.b. 18100123456) oder deinen Anmeldenamen ein und klicke auf „Absenden“. Wir schicken dir umgehend einen Link an deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. Mit Klick auf diesen Link kannst du dein Passwort zurücksetzen. Bitte überprüfe auch den Spam-Ordner. Solltest du keine E-Mail erhalten, kann es sein, dass wir eine alte oder falsche E-Mailadresse von dir gespeichert haben. Bitte wende dich in diesem Fall an eine Servicestelle.
Weiter ohne Login für:
Achtung:Diese Veranstaltung kann von Mitgliedern anderer Sektionen und Nichtmitgliedern nicht gebucht werden. Jetzt Mitglied werden?
Achtung:Diese Hütte kann von Nichtmitgliedern nicht gebucht werden. Jetzt Mitglied werden?
Achtung:Diese Hütte kann von Mitgliedern anderer Sektionen und Nichtmitgliedern nicht gebucht werden. Jetzt Mitglied werden?
Als Mitglied der Alpenvereinssektionen München & Oberland kannst du deine Beiträge und Nachrichten einfach und jederzeit über das Mitgliederportal »Mein Alpenverein« verwalten. Jetzt Mitglied werden?
Du liebst die Berge ebenso wie wir und möchtest sie für künftige Generationen erhalten? Mit deinem letzten Willen kannst du selbstbestimmt dazu beitragen. Wir möchten dich dabei unterstützen, mehr Klarheit zu gewinnen und dir verschiedene Möglichkeiten vorstellen, wie du über dein Leben hinaus die Berge schützen, die Zukunft unserer Hütten sichern und unsere Bergsteigergemeinschaft erhalten kannst. Immer mehr Menschen bedenken die Sektion Oberland des DAV – neben ihren Liebsten – mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft. So schaffen sie nicht nur ein bleibendes Denkmal für ihre Verbundenheit mit der Bergwelt, sondern ermöglichen auch die Projekte, die uns als Sektion Oberland besonders am Herzen liegen: der Schutz der Natur, die Zukunft unserer Hütten und Wege, die Förderung des Bergsports sowie des Ehrenamts und nicht zuletzt unser Einsatz für Kinder und Jugendliche.
Ausflüge in die Berge und Bergtouren wie wir sie kennen, wären ohne Hütten undenkbar. Unsere Hütten bieten Schutz und ein vorübergehendes Zuhause in den Bergen. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel für Bergbegeisterte, bieten die Hütten doch die Möglichkeit zum Einkehren, zum Genießen der Bergwelt, zur Geselligkeit, darüber hinaus Waschgelegenheiten und Schlafplätze, kurz: Sie sind wichtige Bergstützpunkte, Orte gelebter Gemeinschaft und alpiner Landschaftspflege. Wir sind dankbar, dass unsere Mitglieder ihre Verbundenheit mit unseren Hütten immer wieder auf beeindruckende Weise zeigen – sei es durch regelmäßige Besuche, ehrenamtliche Hilfe oder großzügige Spenden.
Unsere bewirtschafteten Hütten und Selbstversorgerhütten sind ein unschätzbares Erbe, das wir für kommende Generationen bewahren möchten. Um sie zukunftssicher zu machen, sind umfangreiche Investitionen notwendig, die wir mit Mitgliedsbeiträgen allein nicht stemmen können. Mit unserem Hütten-Zukunftsfonds können wir Rücklagen bilden und mit einer langfristigen Geldanlage die Grundlage dafür schaffen, als gemeinnütziger Verein auch künftig in unsere Hütten investieren zu können und sie für kommende Generationen zu sichern.
Mit deinem Testament kannst du ein bleibendes Zeichen für deine Liebe zu den Bergen setzen – und dafür sorgen, dass unsere Hütten auch in Zukunft ein Zuhause auf Zeit in den Alpen bleiben. Wenn du möchtest, würdigen wir dein Vermächtnis gern auch namentlich.
Als gemeinnütziger Verein ist die Sektion Oberland von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Wichtig: Richtige Bezeichnung im Testament Sektion Oberland des Deutschen Alpenvereins (D.A.V.), VR60, Tal 42, 80331 München
Du hast Fragen rund um das Thema gemeinnützig vererben?
Gerne stehen wir für deine Fragen persönlich und vertraulich zur Verfügung und unterstützen dich bei der Suche nach einer geeigneten Rechtsberatung. spenden@dav-oberland.de 089/290709634
Danke, dass du dich mit diesem wichtigen Thema beschäftigen möchtest. Mit unserer kostenlosen Broschüre möchten wir dich dabei unterstützen Klarheit zu finden, wie du auch über dein Leben hinaus nicht nur mit deinen Liebsten, sondern auch mit den Bergen verbunden bleiben kannst.
Broschüre online lesen
Broschüre kostenlos bestellen
Broschüre herunterladen
Die Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Testaments kann eine Herausforderung sein. Persönliche, rechtliche und formale Aspekte müssen berücksichtigt werden. Um diesen Prozess zu vereinfachen, wurde die Plattform Erblotse entwickelt – ein digitales Tool, das von erfahrenen Fachleuten konzipiert wurde. Erblotse unterstützt Schritt für Schritt bei der Testamentserstellung und sorgt dafür, dass dein Testament sowohl deinen Vorstellungen entspricht als auch rechtlich einwandfrei ist. Du kannst über das hier verlinkte Programm kostenlos einen rechtssicheren Testamentstext erstellen lassen.
Zur Website von Erblotse
Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Inhalte von Drittanbietern in den Cookie-Einstellungen deaktiviert sind. Inhalte von Drittanbietern anzeigen? Ich bin damit einverstanden, dass Inhalte von Drittanbietern (Google Maps, YouTube, meteoblue, Calaméo, Elfsight und eventim-light) angezeigt werden und dass diese Anbieter ggf. Cookies einsetzen, um das Funktionieren ihrer Inhalte zu gewährleisten bzw. zu optimieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, was mit deinem Nachlass geschieht, wenn kein Testament vorliegt. Möchtest du dein Vermögen ausschließlich im Familienkreis weitergeben, kann die gesetzliche Erbfolge ausreichend sein. Wenn du darüber hinaus einen dir nahestehenden Menschen außerhalb deiner Familie bedenken möchtest oder wenn dir weitere Werte wie der Schutz der Berge am Herzen liegen, ist ein Testament unerlässlich. Gibt es keine Angehörigen und liegt kein Testament vor, wird der Staat gesetzlicher Erbe.
Ja, das ist möglich. Du kannst eine gemeinnützige Organisation wie die Sektion Oberland des DAV e.V. mit einem bestimmten Teil deines Vermögens (Vermächtnis) oder auch als Erbin bedenken. Das vererbte oder vermachte Vermögen kommt in diesem Fall den in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecken der Sektion Oberland zugute und ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Wir als Sektion Oberland sind Heimat für alle, die die Berge lieben und haben es uns zur Aufgabe gemacht, sie in Gemeinschaft zu erleben und zu erhalten. Darum sorgen wir dafür, dass auch künftige Generationen Heimat in den Bergen finden. Wir erhalten Wanderwege und Hütten, fördern Jugend und Familien und setzen uns für den Schutz der Bergwelt ein. Zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigen wir wesentlich mehr finanzielle Mittel, als wir durch Mitgliedsbeiträge und öffentliche Zuschüsse zur Verfügung haben. Durch ein gemeinnütziges Testament zu Gunsten der Sektion Oberland hast du die Möglichkeit, über dein Leben hinaus mit den Bergen verbunden zu bleiben und unsere Bergsteigergemeinschaft zu unterstützen. So kannst du die Zukunft des Alpinismus gestalten und deinen Namen mit der Sektion Oberland des Deutschen Alpenvereins verbinden. Das von dir vererbte oder vermachte Vermögen kommt zu 100 Prozent den in unserer Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecken zugute.
Du kannst bestimmen, ob dein Nachlass in einen bestimmten Bereich fließen soll, z.B. in unsere Umweltprojekte, in die Familien- und Jugendförderung oder in die Zukunft unserer Hütten. Wenn Du zweckfrei übertragen möchtest, setzten wir die Mittel dort ein, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
Ausflüge in die Berge und Bergtouren wie wir sie kennen, wären ohne Hütten undenkbar. Unsere Hütten bieten Schutz und ein vorübergehendes Zuhause in den Bergen. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel für Bergbegeisterte, bieten die Hütten doch die Möglichkeit zum Einkehren, zum Genießen der Bergwelt, zur Geselligkeit, darüber hinaus Waschgelegenheiten und Schlafplätze, kurz: Sie sind wichtige Bergstützpunkte, Orte gelebter Gemeinschaft und alpiner Landschaftspflege. Wir sind dankbar, dass unsere Mitglieder ihre Verbundenheit mit unseren Hütten immer wieder auf beeindruckende Weise zeigen – sei es durch regelmäßige Besuche, ehrenamtliche Hilfe oder kleine und große Spenden.
Wenn dir die Zukunft unserer Hütten am Herzen liegt, kannst du in deinem Testament deiner Verbundenheit mit unseren Hütten ein bleibendes Denkmal setzen und künftigen Generationen unvergessliche Hütten- und Bergerlebnisse schenken. Gerne würdigen wir dich namentlich, wenn du dies möchtest.
Die zwei häufigsten Formen des Testaments sind das eigenhändige Testament und das notarielle Testament.
Es kann von jeder Person ab 18 Jahren verfasst werden. Damit es gültig ist, muss es in Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entsprechen: Das eigenhändige Testament
Ein juristisch betreutes Testament stellt nahezu sicher, dass der letzte Wille unmissverständlich und rechtlich korrekt verfasst ist. Die ist bereits ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Ein notarielles Testament ist ratsam, wenn
Vermachen und Vererben ist nicht das Gleiche. Wichtig ist, dass in einem Testament klar zum Ausdruck kommt, wer sich um die Abwicklung des Nachlasses kümmern soll. Das ist grundsätzlich der Erbe.
Du kannst neben den eigesetzten Erben auch gemeinnützige Vereine wie die Sektion Oberland des Deutschen Alpenvereins e.V. mit Vermögensanteilen bedenken. Mit einem Vermächtnis kannst Du z.B. einen Geldbetrag, eine Lebensversicherung oder eine Immobilie vermachen. Die Abwicklung des Nachlasses liegt bei den Erben. Der Vermächtnisnehmer, z.B. die Sektion Oberland, hat lediglich einen Anspruch auf das im Testament genannte Vermächtnis. Im Testament sollte daher unmissverständlich zwischen Erben und Vermächtnisnehmern unterschieden werden. Wenn du die Sektion Oberland in deinem Testament mit einem Vermächtnis bedenken möchtest, dann ist wichtig, die Sektion mit Vereinsregisterdaten nennen, damit es zu keinen Verwechselungen kommt, zum Beispiel: „Die Sektion Oberland des Deutschen Alpenvereins (D.A.V.), VR60, Tal 42, 80331 München soll aus meinem Erbe ein Vermächtnis in Höhe von X Euro bzw. Versicherung Y oder Immobilie Z erhalten.“
Du kannst in deinem Testament einen oder mehrere Erben für dein Vermögen einsetzen. Bitte beachte, dass Erben auch immer deine eventuellen Schulden mit erben. Möchtest du die Sektion Oberland des DAV – abzüglich möglicher Pflichtanteile - zum Mit- oder Alleinerben einsetzen, übernehmen wir als Erben alle deine Rechte und Pflichten. Beispiel Miterbe: „Als Erben bestimme ich zu gleichen Teilen meine Nichte Mara Muster, geboren am XX.XX.XXXX, derzeit wohnhaft in Musterstraße X in XXXXX Musterstadt und die Sektion Oberland des Deutschen Alpenvereins (D.A.V.), VR60, Tal 42, 80331 München.“ Beispiel Alleinerbe: „Als Alleinerben bestimme ich die Sektion Oberland des Deutschen Alpenvereins (D.A.V.), VR60, Tal 42, 80331 München.“
Liebe Bergfreundin, lieber Bergfreund,
„Berge erleben. Berge erhalten.“ – unter diesem Motto engagieren wir uns als Sektion Oberland des Deutschen Alpenvereins seit vielen Jahren für den Schutz und den Erhalt unserer einzigartigen Bergwelt. Die Berge, die Hütten und Wege sind nicht nur unser Ziel für gemeinsame Abenteuer, Bewegung und Naturgenuss, sie sind vor allem ein wertvolles Erbe, das es zu schützen gilt. Für uns und für zukünftige Generationen.
Was uns miteinander verbindet, ist die tiefe Liebe zu den Bergen. Wir genießen die Natur und die Gipfel und schätzen dabei intakte Wege und Hütten. Wir wissen, wie herausfordernd es ist, diese Schätze zu bewahren. Umso mehr freut es uns, dass immer mehr Menschen die Idee des gemeinnützigen Vererbens entdecken, um den Erhalt unserer wertvollen Bergwelt dauerhaft sicherzustellen.
Mit unseren Informationen möchten wir dich dabei unterstützen, mehr Klarheit zu gewinnen, wie du über dein Leben hinaus die Berge schützen, die Zukunft unserer Hütten sichern und unsere Bergsteigergemeinschaft erhalten kannst. So schaffst du nicht nur ein bleibendes Denkmal für deine Verbundenheit mit der Bergwelt, sondern ermöglichst auch die Projekte, die uns als Verein besonders am Herzen liegen: der Schutz der Natur, die Zukunft unserer Hütten und Wege, die Förderung des Bergsports sowie des Ehrenamts und nicht zuletzt unser Einsatz für Kinder und Jugendliche.
Ich danke dir herzlich für dein Interesse und deine Unterstützung. Gemeinsam können wir die Schönheit der Berge erhalten – für uns und künftige Generationen.
Mit verbundenen Bergsteigergrüßen
Dr. Matthias Ballweg 1. Vorsitzender
Wir sind Kooperationsmitglied von Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. - DIGEV
und halten uns an die Guten ethischen Richtlinien für das Gemeinnützige Erbe.
Für eine rechtsverbindliche Beratung wende dich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar.
Kontakte findest du unter Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. - DIGEV - DIGEV-Fördermitglieder, unter https://www.erbrecht.de/ratsuchende oder durch die Anwaltskammer bei dir vor Ort.
Weitere Informationen zum Thema „Erben und Vererben“ findest du online z.B. unter:
BMJ - Broschüren und Infomaterial - Erben und Vererben
Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum