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Grundsätze für unsere bewirtschafteten Hütten und bewarteten Häuser

Wir, die Sektionen München und Oberland des DAV besitzen zurzeit im bayerischen und österreichischen Alpenraum mit 16 bewirtschafteten und zwei bewarteten Hütten die größte Anzahl an allgemein zugänglichen Hütten innerhalb des Deutschen Alpenvereins.

Damit übernehmen wir eine große Verantwortung für die alpine Infrastruktur im Alpenverein. In 2019 haben wir als Ergebnis einer breiten Diskussion in den Sektionen erstmals Grundsätze für die Weiterentwicklung unserer Hütten erstellt. Damit reagierten wir auf das veränderte Nutzungsverhalten unser Hüttengäste und den zunehmenden Tourismusdruck in unseren alpinen Arbeitsgebieten. 

Insbesondere der fortschreitende Klimawandel und seine Auswirkungen in den Alpen machen eine Überarbeitung dieser Grundsätze erforderlich. Mit diesen Grundsätzen stecken wir den zukünftigen Rahmen für die Arbeit der Sektionen und der Pächter*innen unserer Hütten.


Unsere neuen Grundsätze

Präambel

Der Erhalt unserer bewirtschafteten Hütten und bewarteten Häuser ist für uns eine grundlegende satzungsgemäße Vereinsaufgabe, mit der wir einen wesentlichen Beitrag für die alpine Infrastruktur leisten.

Auf den fortschreitenden Klimawandel reagieren wir mit neuen Anforderungen bezüglich Baumaßnahmen, Betrieb und Unterhalt der Hüttenstandorte. Auch die Gäste unserer Hütten passen ihr Mobilitätsverhalten und ihre Erwartungen an den Aufenthalt an.

Die Hütten betreiben wir umweltverträglich, klimaschonend, effektiv und effizient.

Unsere Hütten bieten Schutz und einfache Übernachtung für Bergsportler*innen.
Sie sind Orte der Vermittlung unserer Werte, des sozialen Austauschs und Erfahrungsorte für die Besonderheiten des alpinen Raums.

Auf unseren Hütten informieren wir unsere Gäste über unsere ökologischen und alpinistischen Grundsätze und fordern sie zur aktiven Beteiligung und Rücksichtnahme auf.

Wir fördern den gemeinschafts- und persönlichkeitsbildenden Charakter unserer Hütten.

Sie sollen so ausgestattet sein, dass sie auch als Stützpunkte für Unternehmungen, Angebote und Veranstaltungen aus unserem Kurs- und Tourenprogramm sowie von den Gruppen des Alpenvereins München & Oberland gut genutzt werden können.

Sie sind zugleich Aushängeschilder unserer Sektionen und dienen damit unter anderem auch der Mitgliedergewinnung und -bindung.

Betrieb

Wir betreiben unsere Hütten möglichst nachhaltig (ökonomisch, ökologisch und sozial) und legen hierbei ein besonderes ganzheitliches Augenmerk auf Umweltverträglichkeit, die Minimierung der Emissionen und einen umweltschonenden Energie- und Materialeinsatz. Die Energieversorgung unserer Hütten erfolgt so weit wie möglich mit regenerativen Energien.

Wir streben mindestens den Standard des DAV-Umweltgütesiegels für unsere Hütten an.

 

 

 

 

 

 

 

Sonnenkollektor Stüdlhütte: In naher Zukunft wollen wir an unseren Hüttenstandorten die Photovoltaik stark ausbauen. Foto: Sophie Dover

Gastronomisches Angebot

Auf unseren Hütten stellen wir unseren Gästen ein einfaches, ausgewogenes und überwiegend vegetarisches Angebot zur Verfügung. Mit regionalen Zutaten und wenig Aufwand in der Zubereitung soll unnötige Umweltbelastungen infolge des erhöhten Versorgungs- und Energiebedarfs vermieden werden (Stichwort: „So schmecken die Berge“).

Die Preisgestaltung des Angebots soll auf die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse unserer Gäste Rücksicht nehmen.
Neben dem Bergsteigeressen, dem Teewasser und dem Bergsteigergetränk bieten wir den Mitgliedern der alpinen Vereine auch ein einfaches, günstiges Frühstück an.

Mitglieder, die sich selbst versorgen möchten, sind willkommen. Wir achten darauf, dass ihnen die im Rahmen der Hüttenordnung des DAV zustehenden Rechte gewährt werden, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen und weisen ihnen entsprechende Bereiche aus.

 

Pachtverhältnis

Die Pächter*innen und Mitarbeiter*innen unserer Hütten sind unsere Partner*innen. In diesem Sinne basiert die Pachtvertragsgestaltung auf dem Grundwert einer nachhaltigen und langfristigen Partnerschaft, deren Ziel es ist, die Hütte durch beide Parteien möglichst ökonomisch, ökologisch als auch sozial zu führen.

Die Pächter*in- und Personalunterbringung soll in räumlicher Aufteilung, Größe und Ausstattung mindestens den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und darüber hinaus die Privatsphäre garantieren. Eigene Sanitäranlagen müssen zur Verfügung stehen.

Die Pächter*innen handeln nach unseren grundlegenden Beschlüssen und Werte im DAV und vertreten diese nach außen.

Neben den berechtigten wirtschaftlichen Interessen achten unsere Pächter*innen in besonderem Maße auf die Umweltverträglichkeit und den Klimaschutz.

Regionale Produkte verringern den Versorgungs- und Energiebedarf. Die Bioland-zertifizierte Reintalangerhütte macht es vor. Foto: Archiv Sektion München

Ausstattung

Eine Ausweitung der Schlafplatzkapazitäten ist für alle Hüttenstandorte ausgeschlossen. Im Einzelfall ist eine Reduktion der Anzahl der Schlafplätze möglich.

Bei den Gastraumkapazitäten kann in Ausnahmefällen eine Erweiterung erfolgen, falls es erforderlich ist, für alle Übernachtungsgäste einen - bei Vollbelegung auch schmalen -Sitzplatz zu schaffen.

Die Hütten sollen vorrangig mit Mehrbettzimmern und Zimmerlagern mit drei oder mehr Schlafplätzen ausgestattet sein. Ggf. noch vorhandene Großlager sollen in kleinere Einheiten umgestaltet werden. Zweibettzimmer gehören nur in Ausnahmefällen zu Ausstattung.

Die sanitären Anlagen ermöglichen eine einfache hygienische Grundversorgung. Duschmöglichkeiten für die Gäste sollen in unseren Hütten nur dann angeboten werden, wenn auf absehbare Zeit ausreichend Wasser vorhanden ist, diese dem ökologischen Betrieb der Abwasserreinigungsanlage nicht schaden oder diesen begünstigen und mit ausschließlich regenerativer Energie betrieben werden können.

Weder Massenlager, noch Zweibettzimmer: Unsere Hütten sollen vorrangig mit Mehrbettzimmern und Zimmerlagern ausgestattet sein. Foto: Max Richtering Blenken

Baumaßnahmen

Baumaßnahmen sollen nur dann durchgeführt werden, wenn sie zur Sicherung der Bausubstanz, zur Optimierung der Energieversorgung, der Aufrechterhaltung des Betriebs, zur Standortsicherung oder zur Erfüllung behördlicher Auflagen erforderlich sind. Dabei sind Sanierungen bzw. Reparaturen Ersatz- und Neubauten vorzuziehen. Bestehende Gebäude sind vorrangig zu erhalten.

Der Charakter der Hütten soll erhalten bleiben. Bei Eingriffen in die bestehende Architektur soll ein möglichst geschlossenes Gesamtbild gewahrt werden. Sind Anbauten oder abgesetzte Nebengebäude unumgänglich, so sollen diese einen zeitgemäßen Charakter aufweisen, aber untergeordnet zum Altbau bleiben. Des Weiteren gilt der Grundsatz, dass gestalterische Fragen die Funktionalität und die Umweltverträglichkeit nicht beeinträchtigen dürfen.

Die Baumaßnahmen orientieren sich sowohl bezüglich Materialeinsatz und -auswahl als auch bei der Durchführung am Prinzip der Nachhaltigkeit und am Grundsatz des ressourcenschonenden Materialeinsatzes sowie der ganzheitlichen Emissionsminimierung.

Im Vorfeld der Entscheidung, ob und wie eine Baumaßnahme durchgeführt wird, stellt die Ermittlung der voraussichtlichen Emissionen (für die Durchführung der Baumaßnahme und den späteren Betrieb) eine wesentliche Entscheidungsgrundlage dar, insbesondere, wenn verschiedene Varianten möglich sind.

Bei sämtlichen Baumaßnahmen an unseren Hütten ab einem Auftragsvolumen von 75 TE Euro wird von einer fachkundigen Stelle für den kompletten Bauprozess (Vergabe, Durchführung, Abschluss) eine Emissionsbilanzierung erstellt.

 

Finanzielle Rahmenbedingungen

Die allgemein zugänglichen Hütten sind wesentlicher Bestandteil der alpinen Solidargemeinschaft innerhalb des Deutschen Alpenvereins.

Die laufenden Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Hütten dienen vorrangig der Finanzierung des Betriebs sowie der laufenden Instandhaltung und Rücklagenbildung für Großinstandsetzungen.

Zuschüsse des DAV und der öffentlichen Hand werden beantragt; Zuwendungen Dritter werden zusätzlich eingeworben.

Sofern diese Mittel nicht ausreichen, stellen wir Eigenmittel der Sektionen zur Verfügung.

In der Höhe orientieren wir uns dabei an der Hüttenumlage, die DAV-Sektionen ohne Hüttenbesitz – für jedes ihrer Mitglieder - für die Erhaltung des Hüttennetzes leisten.

 

Beschluss der Vorstände der Sektionen München und Oberland, November 2024

In Zukunft soll bei Baumaßnahmen verstärkt die Holzbauweise, wie hier beim Nebengebäude der Falkenhütte, zum Einsatz kommen. Foto: Petra Mühlbauer