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Erhöhung der Mitgliedsbeitrage 2026

Neue Mitgliedsbeiträge ab 2026

Nach sechs Jahren stabiler Beiträge haben die Mitgliederversammlungen eine moderate Anpassung der Mitgliedsbeiträge beschlossen.

Seit 2019 konnten wir unsere Mitgliedsbeiträge stabil halten – und das trotz deutlich gestiegener Kosten in fast allen Bereichen. Damit wir unsere Aufgaben auch in Zukunft zuverlässig erfüllen und unseren Mitgliedern weiterhin ein gutes Angebot zur Verfügung stellen können, haben die Mitgliederversammlungen eine Anpassung der Beiträge ab 2026 beschlossen.

In den vergangenen Jahren sind viele Ausgaben deutlich gestiegen – auch für uns als gemeinnützigen Verein. Besonders betroffen davon sind:


Kurzfassung Mitgliedsbeiträge ab 2026

Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge, die für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember gelten. Die Mitgliedschaft verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern die Kündigung nicht bis spätestens 30. September erfolgt.

  • Mitgliedschaft ab Jahrgang 2000: 121 € (Geburtstag im Jahr 1999 oder früher)
  • Partnermitglied: 67 €
  • Familienbeitrag (zwei Erwachsene inkl. aller Kinder Jg. 2008–2026): 157 €
  • Gastmitgliedschaft: 67 € (für alle, die bereits in einer anderen DAV-Sektion Mitglied sind)
  • Sektionswechsel: 0 € im Beitrittsjahr, danach je nach Kategorie (für alle, die von einer anderen DAV-Sektion zu uns wechseln)
  • Junioren (Jg. 2001–2007): 67 €
  • Jugendliche (Jg. 2008–2011): 33 €
  • Kinder ( Jg. 2012–2026): 17 €

Für Neumitglieder, die nach Beginn des laufenden Beitragsjahres eintreten, ermäßigt sich der Beitrag im ersten Beitragsjahr wie folgt:

  • nach dem 01.03. um 10 %
  • nach dem 01.06. um 30 %
  • nach dem 01.09. um 50 %

Wir bieten besondere Ermäßigungen für folgende Personen an:

  • Seniorinnen/Senioren – ab dem Jahr des 71. Geburtstags: 67 €
  • Schwerbehinderte: 67 €
  • Schwerbehinderte Kinder u. Jugendliche: 0 €
  • Schwerbehinderte Junioren: 33 €
  • Sozialtarif: 67 €
  • Kinder/Jugendliche (Jg. 2008–2026) von alleinerziehenden Mitgliedern führen wir auf Antrag kostenfrei
  • Aktive Bergwachtmitglieder: 67 €

Achtung: Der Antrag auf besondere Ermäßigungen muss bei bestehender Mitgliedschaft bis spätestens 31. Dezember gestellt werden, um im Folgejahr wirksam zu werden.

Weitere Details unten auf der Seite!


Erwachsene


 

Mitgliedschaft ab 2026

 

Partnermitglied ab 2026

 

Gastmitgliedschaft ab 2026



Junioren, Jugend & Kinder


 

Junior ab 2026

 

Jugend ab 2026

 

Kinder ab 2026



Familien


 

Familenmitgliedschaft ab 2026

 

Gast-Familienmitgliedschaft



Besondere Ermäßigungen ab 2026

Achtung: Der Antrag auf besondere Ermäßigungen muss bei bestehender Mitgliedschaft bis spätestens 31. Dezember gestellt werden, um im Folgejahr wirksam zu werden.


 

Schwerbehindert

 

Sozialtarif

 

Alleinerziehend


 

Bergwacht

 

Seniorinnen/Senioren-Tarif

 

50 Jahre Mitgliedschaft ab 2026



Hinweis

Bei Partner- und Familienmitgliedschaften kann das Vollmitglied auf Antrag ermäßigt geführt werden, wenn einer der folgenden Ermäßigungsgründe vorliegt: Schwerbehinderung, Junior, Senior oder Mitglied der Bergwacht. Das Besserstellungsgebot gilt auch für Alleinerziehende.


Weitere Hinweise

* Für Neumitglieder, die nach Beginn des laufenden Beitragsjahres eintreten, ermäßigt sich der Beitrag im Beitrittsjahr wie folgt: Eintritt 

nach dem 01.03. um 10 %
nach dem 01.06. um 30 %
nach dem 01.09. um 50 %

Mitglieder, die nicht am kostengünstigen und arbeitssparenden Lastschriftverfahren teilnehmen, zahlen einen um fünf Euro höheren Jahresbeitrag als die aufgeführten Beiträge.

Bitte beachten: Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann sich durch Änderungen des Alters oder Familienstandes oder durch Beschluss der Mitgliederversammlungen der Sektionen München & Oberland ändern.

Die Mitgliedschaft kann bereits zum Jahresende für das Folgejahr abgeschlossen werden. Dadurch profitieren Neumitglieder bereits ab 1. Dezember von allen Vorteilen einer Mitgliedschaft.

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mitgliedschaftsausweises steht ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die ausstellende Servicestelle zurückzusenden. Das Rücktrittsrecht verfällt, sobald in der Mitgliedschaft enthaltene Dienstleistungen oder der Sofortausweis in Anspruch genommen wurden. 

Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o. g. Frist gekündigt wird.

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