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Zur Sektion Oberland gehören folgende Hütten: Falkenhütte, Johannishütte, Lamsenjochhütte, Oberlandhütte, Stüdlhütte, Vorderkaisfeldenhütte
Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz auf einer bewirtschafteten Hütte der Sektionen Oberland gestellt und vonseiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen.
Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.
Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw.Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:
Die oben genannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der Stornierung (schriftlich, mündlich) des Gastes beim Hüttenpächter.
Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung von 10 € pro Nacht und Person (bei Minderjährigen nicht mehr als 5 € pro Nacht und Person) für Reservierungen zu berechnen. Der Anzahlungsbetrag wird dann mit der Konsumation (Nächtigungsgebühren und Verköstigung) vor Ort auf der Hütte verrechnet. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt können Stornogebühren mit den geleisteten Anzahlungen verrechnet werden.
Sollte die Anzahlung höher als die Stornogebühr bzw. der Nächtigungstarif sein, wird der Differenzbetrag rückerstattet.
Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich eine der folgendenKriterien erfüllt ist:
Die Hüttenwirtsleute sind umgehend zu informieren!
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hüttenpächter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Andreas Mohr für die Sektion Oberland
Die Stornoregelungen können auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden:
Stornoregelungen für bewirtschaftete Hütten der Sektionen Oberland des DAV e. V. (gültig ab Januar 2019)