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»Mein Alpenverein« bietet dir als Mitglied der Alpenvereinssektionen München & Oberland den perfekten Online-Service. Du kannst nach der Freischaltung zukünftig fast alle unserer Leistungen online buchen, ohne aufwendig alle persönlichen Daten in Web-Formulare eingeben zu müssen. Dies ist nicht nur bequem, sondern erhöht auch die Datensicherheit enorm.

Bitte gib deine Mitgliedsnummer (11-stellig, ohne Trennstriche z.b. 18100123456) oder deinen Anmeldenamen ein und klicke auf „Absenden“. Wir schicken dir umgehend einen Link an deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. Mit Klick auf diesen Link kannst du dein Passwort zurücksetzen. Bitte überprüfe auch den Spam-Ordner. Solltest du keine E-Mail erhalten, kann es sein, dass wir eine alte oder falsche E-Mailadresse von dir gespeichert haben. Bitte wende dich in diesem Fall an eine Servicestelle.

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Ich ermächtige die Sektionen Oberland von meinem Konto mittels Lastschrift alle fälligen Beträge und Forderungen für o.g. Person(en) einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von den Sektionen auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Hinweis zum Widerspruch: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditunternehmen vereinbarten Bedingungen. Die aus den Satzungen (AGB’s) resultierenden Zahlungsverpflichtungen bleiben auch bei Widerspruch unverändert bestehen! Bei Nichteinlösung entstehende Bankspesen gehen zu meinen/unseren Lasten.

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Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann sich durch Änderungen meines Alters oder Familienstandes oder durch Beschluss der Mitgliederversammlungen der Sektionen München & Oberland ändern. Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV, erkenne(n) insbesondere die Satzungen der Sektionen München und Oberland sowie deren umseitig abgedruckte Datenschutzerklärung an. Die Mitgliedschaft gilt kalenderjährlich. Ich/wir weiß/wissen, dass im Falle eines späteren Austrittes dieser jeweils zum 30. September schriftlich gegenüber den Sektionen erklärt sein muss, damit er zum Jahresende wirksam wird. Die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche endet nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr – auch nicht bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft – sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o. g. Frist gekündigt wird.

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