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Bienenwachstücher online bestellen

Die umweltfreundliche Frischhaltefolie


Bienenwachstücher lassen sich genauso verwenden wie Folien aus Plastik oder Aluminium und sind noch nachhaltig dazu: Sie lassen sich problemlos wiederverwenden und später sogar kompostieren.

Die im Münchner Umland hergestellten Baumwolltücher sind mit Bienenwachs, Baumharz und Jojobaöl beschichtet. Durch die antibakterielle Eigenschaft des Bienenwachses sind sie einfach sauber zu halten.

Die luftdurchlässigen Tücher eignen sich, um Lebensmittel wie Käse, Brot, Gemüse oder angeschnittenes Obst lange frisch zu halten oder Schüsseln, Joghurtbecher etc. abzudecken. Aber auch die Brotzeit lässt sich damit wunderbar verpacken.

Das Set besteht aus je einem Tuch in den Größen 20 x 20, 24 x 24 und 33 x 33 Zentimeter in verschiedenen Farb- und Musterzusammenstellungen. 

Das Tuch Gr. M ist in 24x24 und die Tasche ist in der Größe 25 x 11 x 10 Zentimeter erhältlich.

Die Bienenwachstücher und -taschen erhalten Sie natürlich auch in unserer Servicestelle am Isartor im Globetrotter.


Um das Bienenwachstuch-Set zu bestellen, füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

*


Bienenwachstuch-Set:
Die Farbangaben geben nur in etwa die Zusammenstellung wieder und können etwas abweichen.
für DAV-Mitglieder je 20,50 €
für Nicht-Mitglieder je 23 €

Bienenwachstuch Gr. M:
für DAV-Mitglieder je 8,50 €
für Nicht-Mitglieder je 9,50 €

Bienenwachstasche:
für DAV- Mitglieder je 13,50 €
für Nicht-Mitglieder je 14,50 €

Preise inkl. Mwst. zzgl. Versandkosten.

Versandkosten je Land (Standardversand max.): (innerhalb Deutschlands) 

Deutschland: 4,95 €
Österreich: 9,95 €
Schweiz: 16,95 €

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Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftverfahren 
(Gläubiger ID: DE56ZZZ00000013220)

Ich ermächtige die Sektion Oberland von meinem Konto mittels Lastschrift alle fälligen Beträge und Forderungen für o.g. Person(en) einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Sektion auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Hinweis zum Widerspruch: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditunternehmen vereinbarten Bedingungen. Die aus den Satzungen (AGB) resultierenden Zahlungsverpflichtungen bleiben auch bei Widerspruch unverändert bestehen! Bei Nichteinlösung entstehende Bankspesen gehen zu meinen/unseren Lasten.

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