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Betretungsverbot wegen eines Felssturzes

Sperrung des Klettergartens Buchenhain

Die Gemeinde Baierbrunn hat aufgrund eines Felssturzes ein Betretungsverbot für den Bereich des Klettergartens Buchenhain erlassen. Es drohen Bußgeldstrafen bei Verstößen.

Nach einem Felssturz Ende Mai 2023 hat das Ordnungsamt der Gemeinde Baierbrunn ein Betretungsverbot für das als „Klettergarten“ bekannte Ausflugsziel in Buchenhain (Gemeinde Baierbrunn) erlassen. Bei einem Anhörungstermin mit den Grundstückseigentümern und Vertretern verschiedener Behörden, darunter der Polizei, Landratsamt und Umweltbehörden, war deutlich geworden, dass nach dem Abgang des Felsen eine erhebliche Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im unmittelbaren Umgriff des Felsens besteht.

Für den Bereich galt bereits seit längerem ein Betretungsverbot, das vom Isartalverein als Eigentümer des Grundstücks aufgestellt worden war. Nachdem die Gemeinde sofort nach dem Felsabgang das Gebiet zusätzlich absperrte, musste sie leider feststellen, dass die Absperrung wiederholt umgangen oder sogar entfernt wurde.

Damit blieb als wirksame Maßnahme leider nur ein behördliches Betretungsverbot für den Gefahrenbereich, der in einer Allgemeinverfügung genauer beschrieben wird und vor Ort durch Hinweise ausgeschildert ist. Experten gehen davon aus, dass aktuell eine akute und erhebliche Gefahr besteht, die sich bei Frost noch verstärken wird.

Das Verbot gilt ab sofort bis auf Widerruf. Verstöße können mit Bußgeld bis zu 1000 € verfolgt werden.

Die Gemeinde wird nun in Absprache mit den Grundstückseigentümern ein geologisches Gutachten in Auftrag geben, um die Gefährdung besser einschätzen zu können. Danach wird entschieden, wie weiter verfahren wird.

 

Pressemitteilung der Gemeinde Baierbrunn vom 19.07.2023