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Teilnahmebedingungen

 

Teilnahmebedingungen

für Touren/Veranstaltungen der Seniorengruppe

(Stand 01.07.2012)

 

 

1.  Teilnahmeberechtigung 

Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der Sektion München und Plus-Mitglieder der Sektion  Oberland, sofern sie unserer Seniorengruppe angehören. Andere Mitglieder der Sektion München und Plus-Mitglieder der Sektion Oberland können ebenfalls teilnehmen.

An unseren Unternehmungen interessierte Nicht-Mitglieder und Mitglieder anderer Sektionen sind willkommen und können einmalig und nur bei Tagestouren, wenn sie die Voraussetzung für die geplante Tour erfüllen, ebenfalls teilnehmen ("Schnupper"-Teilnahme). Für sie wird neben der Teilnahmegebühr eine Schnuppergebühr i. H. v. € 2,50 erhoben. Für diese "Schnupperteilnehmer" – soweit sie Nichtmitglieder sind – besteht kein "Alpiner Sicherheits-Service (ASS)"-Versicherungsschutz (Näheres zu ASS-Versicherungsschutz in der SST der Sektionen)

  

2Voraussetzungen/Empfehlungen

 

Über die alpinen Anforderungen gibt das
"Merkblatt für Teilnehmer und Tourenleiter/-innen (TL) der Sektion München
des DAV zur Einteilung der Touren der Seniorengruppe"

Auskunft.  

Teilnehmer müssen den Anforderungen der ausgeschriebenen Veranstaltung in bergsteigerischer und konditioneller Hinsicht soweit entsprechen, dass sie die Gruppe nicht unzumutbar stören, behindern oder gefährden. Die TL können Teilnehmer, die den Anforderungen ihrer Meinung nach nicht gewachsen sind, auch noch unmittelbar vor Beginn der Unternehmung ausschließen.

 

3.  Ausrüstung 

Bei allen alpinen Unternehmungen gehören zur Pflichtausrüstung: der Witterung angepasste Kleidung, Wander- bzw. Bergschuhe mit Profilsohle, eine Rettungsdecke, kleines Verbandsmaterial und Signalpfeife (s. auch Ausrüstungsliste für Kurse u. Veranstaltungen – im Internet od. in den Alpin-Programmen der Sektion), sowie "Merkblatt für Teilnehmer und Tourenleiter der Sektion München des DAV zur Einteilung der Touren der Seniorengruppe".

Bei Winterbergwanderungen entscheidet der TL eigenverantwortlich über die Durchführung der Tour entsprechend der aktuellen Lawinensituation und über die Mitnahme eines dem Stand der Technik entsprechenden Lawinenverschüttetensuchgerätes, einer Lawinenschaufel und einer Lawinensonde.

Die Anwendung dieser Geräte muss in einem Kurs erlernt worden sein oder es muss eine entsprechende Erfahrung nachgewiesen werden. Auf die Notwendigkeit, diese Kenntnisse regelmäßig  aufzufrischen / dem aktuellen Stand der Technik anzupassen, wird hingewiesen, siehe auch "Merkblatt für Teilnehmer und Tourenleiter der Sektion München des DAV zur Einteilung der Touren der  Seniorengruppe"

Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingende Teilnahmevoraussetzung. Die TL sind berechtigt, vor der Abfahrt die Ausrüstung zu überprüfen. Bei mangelhafter Ausrüstung kann ein Teilnehmer schon vor der Abfahrt ausgeschlossen werden.

 

4.  Versicherung und Haftung

Nur Teilnehmer, die auch zugleich Alpenvereinsmitglieder sind, sind im Rahmen des ASS-Versicherungsschutzes versichert. Nähere Informationen enthält die Broschüre des ASS, die in die Servicestelle der Sektion München des DAV e. V., sowie auf der Internetseite www.alpenverein-muenchen-oberland.de erhältlich ist. Die Haftung ist in § 6 Abs. 4. der Satzung der Sektion München geregelt.

Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko! Deshalb erfolgt die Teilnahme an allen  Veranstaltungen der Seniorengruppe auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.

                          

5.  Teilnahmegebühr

Den TL ist während der Tour die Teilnahmegebühr zu übergeben. Mit Antritt der Fahrt ist diese abgegolten. Eine Erstattung bei Abbruch einer Tagestour erfolgt nicht, da daraus keine mangelnde Erfüllung des Tourenangebots abgeleitet werden kann. Bei Abbruch einer Mehrtagestour wird versucht, die Gebühren angemessen zu reduzieren.

 

Nach erfolgter Anmeldung sind Teilnehmergebühren, anteilige Fahrtkosten und ggf. Unterbringungskosten im Falle kurzfristiger Absage vom Betreffenden zu entrichten, außer es kann ein Ersatzteilnehmer gefunden werden.

Die Teilnahme-Gebühren je Touren- bzw. Fahrtag betragen:

€ 0,00 bei Gemeinschaftsveranstaltungen  

€ 3,00 bei Exkursionen (Ex), Wanderungen (W), einschl. S-Bahn-Wanderungen (S-Bahn W)    

€ 4,00 bei anderen Tagestouren, ( BW-L/-M,  LL, PT, PL, RT, RW )

ab € 4,00  bei Mehrtagesunternehmungen, je nach Aufwand des TL ( voll gegenfinanziert ).   

    

6.   Fahrtkosten

Die Touren werden mit Privat-PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S-Bahn, U-Bahn, DB, BOB, Busse) durchgeführt. Von jedem Mitfahrer in PKWs wird z.Z. ein Fahrtkostenbeitrag in Höhe von € 0,10 je gefahrenem km erhoben. Je nach Situation (z. B. Benzinpreisveränderungen) kann dieser Betrag neu festgelegt werden. Bei der Benutzung öffentlicher  Verkehrsmittel wird versucht, verbilligte Fahrscheine zu lösen, z. B. Bayernticket, deren Kosten anteilig auf alle  Teilnehmer einer Tour umgelegt werden.

     

7.   Allgemeines

Während einer Tour ist

a) bei Führungstouren den Anweisungen des TL unbedingt Folge zu leisten. Wer sich von der Gruppe entfernt, Anordnungen auf alpinem oder organisatorischem Gebiet nicht befolgt, tut dies in jedem Fall auf eigene Gefahr und kann unverzüglich von der Teilnahme an dieser (und folgenden) Veranstaltungen ausgeschlossen werden.

Die TL bemühen sich, ausgeschriebene Ziele mit der Gruppe zu erreichen. Sollte dies z. B. wegen schlechter Verhältnisse oder aus anderen Gründen nicht möglich erscheinen, entscheidet ausschließlich der TL über eine Programmänderung (z. B. Routenwahl, Abbruch, kurzfristige Änderung Zielgebiet).

b) bei Gemeinschaftstouren: treffen eventuell notwendige Entscheidungen (z. B. Abbruch, Änderungen ggü. der ursprünglichen Planung) die Teilnehmer und der / die Initiator(en) gleichberechtigt und in gemeinsamer Verantwortung.

 

München. 01.07.2012

Rudi Köpl, Leiter der Seniorengruppe der Sektion München

 

Hier können Sie die Teilnahmebedingungen als

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