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Unsere Hütten sind ein wichtiger Bestandteil der Sektion München und des Deutschen Alpenvereins. Für die Mitglieder sollen daher – soweit es mit den verbandlichen Vereinbarungen möglich ist – Vorteile bestehen.
Die Sektion München hat in den vergangenen 20 Jahren hohe Renovierungs-, Instandhaltungs- und Erneuerungsinvestitionen auf ihren Hütten getätigt, die zu einem guten Istzustand der Hütten geführt haben. Gleichzeitig zeigt sich sehr wohl, dass, selbst wenn umfangreiche Maßnahmen ergriffen wurden, es unablässig neue Vorschläge für Erweiterungen und Verbesserungen gibt, die dazu führen, dass man "immer weiter bauen möchte".
Die Baumaßnahmen haben zum einen ihren Ursprung und ihre Berechtigung in der Veränderung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, zum anderen sind sie auf das Verlangen nach Optimierung (aus der Sicht der Pächter) oder auf Komfortbestrebungen (aus der Sicht der Gäste) zurückzuführen.
Eine ganz wesentliche Rolle spielt dabei auch, dass Bergsteigen und andere Bergsportarten gegenwärtig in der Gesellschaft sehr angesagt sind und geradezu als imagefördernd gelten. Das hat auch die Tourismusindustrie erkannt, was zu einem enormen Tourismusdruck (Stichwort "Overtourism") in den Einzugsgebieten (insbesondere der Großstädte) sowie bei den als besonders exklusiv empfundenen und auch örtlich meist einmalig gelegenen ("Instagrammability!") Hütten führt.
Der Tourismusdruck wiederum begünstigt bei den Hüttenbesitzern, dem (verzweifelten) Versuch zu folgen,
a) dem Mehrbedarf an Übernachtungs- und Gastkapazitäten nachzugeben und entsprechende Kapazitätserweiterungen durchführen zu wollen
b) den Erwartungen und Standards hinsichtlich Beherbergungsausstattung und Gastronomieangebot, die aus dem Tal auf den Berg projiziert werden, entsprechen zu wollen.
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis und dieser Entwicklung hat die Sektion München Ende 2018 das Expertenforum "Brauchen Berge Komfort?" durchgeführt, in dessen Folge sich die Sektion zu sieben Grundsätzen für den weiteren Umgang mit Baumaßnahmen auf ihren Hütten verpflichtet.
1. Mit unseren Hütten haben wir ein wertvolles begrenztes Gut, das wir nicht vermehren wollen. Es erfolgt keine Kapazitätserweiterung von Schlafplätzen (→ Grundsatzprogramm). Bei den Gastraumplätzen kann in Ausnahmefällen eine Erweiterung erfolgen, falls es erforderlich ist, für alle Übernachtungsgäste einen (bei Vollbelegung ggf. auch mal schmalen) Sitzplatz zu schaffen.
2. Wir verköstigen Bergsteiger und betreiben keine "Gourmettempel". Die begrenzte Infrastruktur, der Hüttenalltag unter eingeschränkten, oft mühsamen Bedingungen, aber auch die Natur der Bergwelt, die es zu schützen gilt, sollen sich im täglichen Hüttenbetrieb widerspiegeln. Wir wirtschaften daher ressourceneffizient, stellen ein einfaches, qualitativ gutes Angebot bereit und vermeiden unnötige Umweltbelastungen infolge eines erhöhten Versorgungs- und Energiebedarfs. In diesem Sinne sollen die Küchen – soweit sie den behördlichen Vorgaben entsprechen – nicht erweitert werden. Anzustreben ist ein cleveres, schlankes Speisekartenkonzept, das möglichst regionale Produkte berücksichtigt – Stichwort "Schweizer Menükonzept": Am Abend wird für alle Gäste zur gleichen Zeit je ein fleischhaltiges und vegetarisches Menü sowie auch Bergsteigeressen angeboten. Dadurch wird auch der Personalbedarf verringert (somit weniger Personalräume, weniger Ertragsdruck, da geringere Personalkosten).
3. Wir respektieren die Pächter und Mitarbeiter als Partner und behandeln sie fair. Die Pächter- und Personalunterbringung muss in räumlicher Aufteilung, Größe und Ausstattung mindestens den Vorschriften entsprechen und die Privatsphäre garantieren. Eigene Sanitäranlagen müssen zur Verfügung stehen. Im Einzelfall kann eine geringfügige Verminderung der Gästeschlafplätze zugunsten einer Verbesserung der Pächtersituation sinnvoll sein.
4. Mit der hüttentypischen Übernachtungsform erhalten wir das Merkmal der Einfachheit. Die hüttentypische Übernachtungsform, die seit 150 Jahren zum Bergsteigen und zu den Hütten gehört, soll bewusst weitergeführt werden und ihren besonderen Charakter nicht durch immer mehr Komfortstreben verlieren. Bei notwendigen Umbaumaßnahmen sollen daher Mehrbettzimmer und Zimmerlager (für vier und mehr Personen) vorrangig erhalten bleiben. Große Massenlager können in kleinere Einheiten umgebaut werden. Eine sanitäre Ausstattung der Schlafräume ist nicht vorzusehen.
5. Bei den sanitären Anlagen orientieren wir uns an den Erfordernissen einer einfachen hygienischen Grundversorgung.Sanitäranlagen sollen standortspezifisch funktional und sauber sein, den notwendigen hygienischen Standards genügen sowie gut zu reinigen und zu warten sein. Gästeduschen sollen nur dann eingebaut werden, wenn diese den ökologischen Betrieb der Abwasserentsorgung nicht beeinträchtigen, ihm nicht schaden oder ihm im Idealfall sogar dienen (→ Temperatur für optimalen biologischen Abbau). Des Weiteren sollen sie aus regenerativer Energie betrieben werden.
6. Für den Bau und Betrieb betrachten wir die Umweltverträglichkeit als vorrangig. Die Ver- und Entsorgungen der Hütte (Energie, Wasser, Bau- und Gebrauchsmaterial, Nahrungsmittel/Waren, Abwasser, Feststoffmüll) sollen einen umweltverträglichen und nachhaltigen Betrieb ermöglichen.
7. Wir wollen bestehende Gebäude vorrangig erhalten. Bei Eingriffen in die bestehende Architektur soll ein möglichst geschlossenes Gesamtbild gewahrt bzw. erreicht werden. Sind An- oder Umbauten unumgänglich, so ist darauf zu achten, dass die neuen Bauteile den Charakter der Jetztzeit aufweisen, aber untergeordnet zum Altbau bleiben. Sollte dies im Ausnahmefall nicht möglich sein, ist als Alternative die Errichtung eines deutlich abgesetzten Nebengebäudesoder eines Ersatzbaus zu prüfen.
(Beschlossen vom Vorstand der Sektion München des DAV e. V. am 09.09.2019)
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