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Informationen zur Verbrennung von Abbruchmaterial

Im Zuge der Abbrucharbeiten der Höllentalangerhütte im September 2013 wurde vor Ort Abbruchmaterial verbrannt.

Nachstehend hat die Sektion München des Deutschen Alpenvereins e. V. als Eigentümerin und Bauherr der Höllentalangerhütte alle Informationen zu diesem Vorgang und zum weiteren Vorgehen (Entsorgung kontaminierten Erdreichs) zusammengestellt.

Ausgangslage
Die von der Sektion München mit dem Abbruch und der ordnungsgemäßen Entsorgung beauftragte Firma MTECH hat nachweislich zumindest Holzabfälle aus dem Abbruch im Bachbett vor der Hütte verbrannt. An den Holzabfällen (Balken und Bretter aus der Hütte) müssen teilweise auch Kunststoff-Installationen (Lichtschalter, Leisten, Beschläge, Kabel etc.) angebracht gewesen sein, da durch die Verbrennung in geringem Umfang Dioxine und andere Schadstoffe freigesetzt wurden, wie ein Gutachten belegt.

Die Baustelle selbst und die Abbrucharbeiten machten einen sehr geordneten Eindruck. Das Abbruchmaterial war fein säuberlich nach Fraktionen getrennt in BigBags oder in Bündelpaketen für den Abtransport gestapelt und wurde etwa alle drei Tage vom Hubschrauber ins Tal geflogen. Am Landeplatz im Tal standen mehrere Container bereit, die regelmäßig abgefahren wurden. Aus der Arbeitsweise vor Ort ergab sich insofern für die Sektion München keinerlei Hinweis auf eine unsachgemäße Entsorgung der Abbruchmaterialien.

Überwachung der Arbeiten
Die Überwachung der Abbrucharbeiten erfolgte zum einen durch den Architekten Stefan Zehl, der während der Arbeiten dreimal auf der Baustelle war. Der Hüttenbeauftragte der Sektion München, Thomas Gesell, war ebenfalls dreimal während der Abbrucharbeiten auf der Baustelle, um die Kamera zu warten, die für die Dokumentation von Abbruch und Neubau installiert worden war, und um Pressetermine wahrzunehmen.

Der Ort der Verbrennung lag außerhalb des Erfassungsbereichs der Kamera, es gibt daher keine Bilder von dem oder den Feuern. Da die Kamera für die Dokumentation des Baufortschritts installiert worden ist, war sie so eingestellt, dass nur bei Tageslicht (zwischen 7:00 und 19:00 Uhr) Aufnahmen gemacht wurden. Da auf den Kamerabildern auch kein Feuer-Lichtschein zu sehen ist, müssen das oder die Feuer wohl immer erst nach 19:00 Uhr angezündet worden sein.

Wie die Beweisaufnahme in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen im November gezeigt hat, konnten der Architekt und der Hüttenbeauftragte bei ihren Besuchen vor Ort auch keine Verbrennungsreste/Aschehaufen sehen, da die Firma MTech jeweils eine frische Schicht Kies über die Verbrennungsstellen verteilt hatte.

Beweissicherung und Schutzmaßnahmen
Nachdem sich Anfang Oktober erste Verdachtsmomente hinsichtlich einer möglichen Verbrennung ergeben hatten, wurde am 22.10. unter der Leitung des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim unter Beteiligung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen, eines externen und vom Landratsamt bestellten Bodengutachters und des Architekten Zehl Beweissicherungsmaßnahmen vor Ort vorgenommen.

Im Nachgang zu den Beweissicherungsmaßnahmen wurden als erste Schutzmaßnahmen bis zum Feststellen etwaiger Kontaminierungen die erkennbar mit Asche durchsetzten Kiesschichten abgetragen und so gelagert/abgedeckt, dass keine weitere Kontaminierung des umgebenden Erdreichs oder des Bachwassers von diesen ausgehen konnte.

Zusammenarbeit mit Behörden
Die Sektion München hat seit Bekanntwerden der Hinweise auf die Verbrennung intensiv und offen mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zusammengearbeitet. So wurden diesem alle der Sektion München zur Verfügung stehenden Informationen zum Abbruch (wie Massenermittlung der Materialen, Fotos der Kamera etc.) vollständig zur Verfügung gestellt. Ebenso wurde sämtliches im Zuge der Baustellenbesuche angefertigte Fotomaterial übergeben. Die Kosten für die Beweissicherung, für den Gutachter sowie für die Sicherungsmaßnahmen wurden von der Sektion München vorgestreckt.

Weiteres Vorgehen/Entsorgungskonzept
Unmittelbar nach Bekanntgabe des Gutachtens gab es einen Abstimmungstermin mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, um das Vorgehen hinsichtlich der Beseitigung des kontaminierten Erdreichs abzustimmen. In der Folge hat die Sektion München in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen/Ressort Abfallwirtschaft, Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes sowie zwei externen Gutachtern ein Entsorgungskonzept erstellt, das Ende Mai 2014 final abgestimmt und von allen Parteien als schlüssig und bedarfsgerecht erachtet wurde.

Hierzu noch eine Erläuterung: Die Bauarbeiten für den Ersatzbau haben am 15. Mai 2014 begonnen. Für die Baustelleneinrichtung und die Anlieferung von Baumaterial sind sehr viele Hubschrauberflüge erforderlich, da die Baustelle bekanntermaßen nicht mit Kraftfahrzeugen angefahren werden kann.

Um den Abtransport des kontaminierten Erdreichs möglichst umweltschonend zu gestalten, werden die Anlieferung von Baumaterial sowie der Abtransport des kontaminierten Erdreiches dahingehend koordiniert, dass der Hubschrauber beim (sonst leeren) Rückflug ins Tal BigBags mit kontaminiertem Erdreich mit hinunter nimmt. Damit ist wenigstens gewährleistet, dass voraussichtlich kein zusätzlicher Hubschrauberflug für den Abtransport des Materials erforderlich wird.

Die ordnungsgemäße Entsorgung wird zudem von einem von der Sektion München in Abstimmung mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beauftragten externen Gutachter begleitet, um diese lückenlos dokumentieren zu können.

Zu den durch Verbrennung verursachten Kosten
Bislang sind für die bisherigen Maßnahmen Kosten in Höhe von rund € 35.000 entstanden. Für den Abtransport des Materials ins Tal sowie den Transport und die Einlagerung auf eine geeignete Deponie werden nach aktuellem Sachstand noch einmal rund € 60.000 hinzukommen. Weitere € 10.000 hat die Sektion München zudem für ein Monitoring-Projekt budgetiert, mit dem die Gewässerqualität im Sommer 2014 laufend überprüft und der rückstandsfreie Abtransport von kontaminiertem Erdreich überwacht werden soll.

Die Sektion München als Auftraggeber der Fa. MTECH und als verantwortlicher Bauherr des Ersatzbaus der Höllentalangerhütte verurteilt die Verbrennung von Abbruchmaterial auf das Schärfste.

Der Vorgang belegt aber auch, dass übliche und bewährte Überwachungsmuster unterlaufen werden können. Bedauerlich ist außerdem, dass sich Zeugen der Verbrennung erst Wochen oder sogar Monate später gemeldet haben und diese über die Presse publik gemacht haben. Eine zeitnahe Meldung der Vorfälle hätte dazu beitragen können, das Ausmaß weit geringer zu halten oder das Vorgehen von Anfang an zu unterbinden.

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